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AutorenbildOlaf Kretzschmar

Walk in the examiner’s shoes! Eine Anleitung zum erfolgreichen Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung



Wer nicht gern liest, ist – wie immer, so auch hier – klar im Nachteil. Im nachfolgenden Beitrag beleuchten wir einmal von einer anderen Seite, wie – anders als durch machtvolles Auftreten, markige Sprüche und das “Übereinanderstapeln“ einschlägiger Rechtsprechung in der Praxis juristische Erfolge erzielt werden können.


Nach dem Lesen dieses Artikels, bist Du in der Lage, ohne juristischen Beistand einen erfolgreichen Antrag auf Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigung zu stellen, wenn Du das selbst tun willst. Niemand zwingt Dich, juristischen Sachverstand hinzuzuziehen. Es spricht aber unter Abwägung vieler Gesichtspunkte Einiges dafür, sich sachverständiger kostenpflichtiger Unterstützung zu versichern.


Vieles was uns täglich in unserer Beratungspraxis als Rechtsanwälte begegnet, haben wir einmal zum Gegenstand eines informativen Artikels gemacht und hoffen nichts weniger als Dir damit die Augen zu öffnen.


EINFACHE WAHRHEITEN – ABER WICHTIGE!

Wer in juristischen Angelegenheiten Erfolg haben will, muss sich folgende Gesichtspunkte unbedingt klar machen:


  • Einfach ist gar nichts!

  • (Juristischer) Erfolg kommt nicht von selbst.

  • Trägheit, Arroganz und Nichtwissen sind die drei Todfeinde juristischen Erfolgs.

  • Fehlinterpretationen durch diejenigen juristischen Laien, die sich intuitiv als „natural experts“ sehen, lassen sie geradewegs „on the road to nowhere“ aufwachen.

  • Hunde die bellen beißen nicht. Juristische Siege werden meist leise errungen.

  • Das Leben an sich, ist manchmal ungerecht.

  • Es gibt nichts Emotionsloseres als ein deutsches Verwaltungsverfahren.

  • Die Prüferin/ der Prüfer will Ihnen nicht zum Erfolg verhelfen. Also zwinge sie oder ihn dazu, wenn notwendig!

  • Das Eingestehen des Fehlens von eigener Sachkompetenz auf einem bestimmten Gebiet, ist der Schlüssel zum Erfolg.

  • Das Abgeben von Kontrolle an Experten ist eine Erfolgsvoraussetzung. Let go for the greater good! Vertrauen ist gut, Kontrolle kommt später.

  • Was ich nicht verstehe, gebe ich an einen Experten ab, denn Zeit ist Geld. Was tust Du gern? Die Tatsache, dass Du den Beibehaltungsantrag jetzt schon ewig lange vor Dir herschiebst, ist ein Indikator dafür, dass Dein fertiger selbst erstellter Antrag einmal sehr wahrscheinlich nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein könnte. Denn, nur was Du gern erledigst, erledigst Du in der Regel mit Erfolg.

  • (Juristische) Dienstleistungen kosten Geld.

  • „Hilfe” meint im Zusammenhang mit fachlicher Unterstützung beim Erreichen von Erfolgen auf dem Rechtsweg IMMER entgeltliche Dienstleistung.

  • Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht!

  • Was einfach aussieht, ist schwer errungen. Die Fähigkeit, lesen und schreiben zu können, ermöglicht einem nicht zwingend, eine gute juristische Begründung zu erstellen und schon gar nicht, komplexe Zusammenhänge kurz und prägnant darzustellen.

  • Anwalt müsste man sein. Das stimmt. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Beibehaltungsantrags wäre es tatsächlich förderlich, und man könnte es sogar sein oder noch werden, wenn man Rechtswissenschaften studiert hätte oder sich demnächst an der Uni einschreiben würde.

  • Anwälte werben des Öfteren für sich und erbringen gelegentlich und ausnahmsweise sogar pro-bono work, aber eben nicht im Regelfall. Niemand schuldet Ihnen kostenfreie Unterstützung.

  • Es gibt keine Erfolgsgarantie im Recht!

  • Der Staat (durch seine Behörden und diese durch ihre Beamten) macht, weil er es kann!

  • Es gibt einen Rechtsweg und alle staatlichen Verwaltungsentscheidungen sind durch Widerspruch und den Rechtsweg nachprüfbar. Der deutsche Staat muss die Verfassung und Gesetze genauso beachten wie die Antragsteller.

  • Ein Verwaltungsverfahren kann bis zu 12 Monaten dauern. Ständige und regelmäßige Nachfrage nach dem Sachstand beim Anwalt oder Behörden ist absolut sinnfrei, es sei denn Sie haben gute und juristisch ausreichende Gründe für eine eilbedürftige Beabeitung. DAS ist aber die absolute Ausnahme.


Die Liste ließe sich nahezu endlos fortsetzen - Apply „Common Sense“ (falls es so etwas gibt).

Die nachfolgenden Betrachtungen sind ein Leitfaden zum Erreichen von Triumpfen auf juristischer Ebene unter zu Rate Ziehung von Experten, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder aller anderen Personen, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz befugt sind, Sie beim Erreichen juristischer Erfolge zu unterstützen.

1. DER MENSCH Empathie – alle reden darüber. Nur Wenige praktizieren sie!

Hast Du Dir einmal Gedanken darüber gemacht, dass Empathie der Schlüssel zum Erfolg auch auf juristischer Ebene sein könnte?


Mit dem Begriff Empathie bezeichnet man gemeinhin die Fähigkeit einer Person, die Emotionen und Gedanken anderer zu erkennen, zu verstehen und mitzuempfinden. Oft wird mit dem Begriff auch Einfühlungsvermögen, Mitleid oder Hilfsbereitschaft assoziiert, denn zur Empathie zählt auch die angemessene Reaktion auf die Gefühle des Gegenübers. Rein wissenschaftlich betrachtet, wird Empathie in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt, nämlich unter anderem die “Emotionale Empathie“, die die Fähigkeit beschreibt, dieselben Gefühle wie das Gegenüber zu empfinden, auf der anderen Seite und die „Kognitive Empathie“, also die Fähigkeit, die Gefühle und Absichten einer anderen Person zu verstehen und daraus ihr zukünftiges Verhalten abzuleiten, auf der Anderen.


Was einem das als Antragsteller bei einer Behörde bringt? Deine emotionale Empathie hilft Dir dabei, vertrauensvolle zwischenmenschliche Beziehungen zu schaffen und so den Zusammenhalt zu stärken. Deine kognitive Empathie ermöglicht es, zuverlässig die Folgen des eigenen und fremden Handelns/Denkens einzuschätzen und vorausschauend zu planen. Letztlich verleiht Dir Deine soziale Empathie die Fähigkeit, Menschen mit verschiedensten Charakteren, Altersgruppen und Kulturen zusammenzubringen und den Teamgeist sowie die harmonische Zusammenarbeit zu fördern.

THE UGLY TRUTH

Um Dir gleich die längst bekannte hässliche Wahrheit zu sagen – das Leben ist ungerecht, Prüfer sind auch nur Menschen und gelegentlich schlecht gelaunt und unmotiviert. In fast keinem der Vielzahl von Verfahren zur Erlangung einer Beibehaltungsgenehmigung nach dem StAG, in denen ich bisher für Mandanten tätig war, war auch nur ein einziger Prüfer aktiv daran interessiert, Mandanten aktiv zu einer Beibehaltungsgenehmigung zu verhelfen. Der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit ist gemäß internen Anweisungen der Bundesverwaltungsamtes rigoros durchzusetzen, um der steigenden Zahl von Antragstellungen und dem damit einhergehenden erheblichen Arbeitsaufkommen überhaupt gerecht werden zu können.

DIE ANTRAGSTELLERIN/ DER ANTRAGSTELLER erwartet mit einiger Sicherheit eine schnellen, nahezu kostenneutralen und reibungslosen Ablauf Ihres Verfahrens im Zusammenhang mit der Beantragung einer Genehmigung der Beibehaltung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, am besten durch bloßes Ausfüllen eines Formulars und Übersenden von E-Mails. Hier ist ein WENIGER AN ANSPRUCHSHALTUNG GEGENÜBER BEHÖRDEN UND ANWÄLTEN ein guter und richtiger Schritt hin zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

DIE PRÜFERIN/ DER PRÜFER BEI DEM BUNDESVERWALTUNGSAMT IN KÖLN sieht sich einer steigenden Arbeitsbelastung durch ein stetig steigendes Antragsaufkommen ausgesetzt, wobei ein Großteil der Anträge schlampig begründet, unvollständig ist und von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat. Das BVA wird also versuchen mit juristischen Textbausteinen und teilweise im konkreten Einzelfall sogar rechtwidrigen Anforderungen, wie etwa dem pauschalen Anfordern von Übersetzungen für einfachsprachlich gehaltene fremdsprachige Dokumenteninhalte oder der Zurückweisung glaubhaft gemachter, statt bewiesener Angaben, trotz des im Einzelfall abgesenkten Beweismaßes, die Antragstellerin oder den Antragsteller mürbe zu machen, auch wenn das natürlich niemand jemals offen zugeben wird.

DIE ANWÄLTIN/ DER ANWALT ist der Puffer zwischen der/dem (oft grundlos und nur nach eigener unzutreffender Einschätzung) in Bezug auf Erfolgsaussichten positiv übermotivierten Antragsteller(in) mit unrealistischen Ansichten in Bezug darauf, was es bedarf, um erfolgreich im Beibehaltungsantragsverfahren sein zu können und wie lange das Verfahren tatsächlich im Einzelfall dauern kann. Die Kunst der Anwältin/ des Anwalts besteht darin, den Mandanten nicht zu verärgern und gleichzeitig den Prüfer nicht über Gebühr zu bedrängen.

Das diese drei extrem konträren Positionen kaum miteinander vereinbar sind, ist vollkommen klar. Der Mensch ist nun einmal so ist, wie er ist. Wir werden uns alle gegenseitig nicht ändern. Ein Ansatz zu bestmöglichem Nebeneinander, das am ehesten zu einem erfolgreichen Ausgang des Antragsprozesses aus Sicht der Antragstellerin oder des Antragstellers führt, ist sich klarzumachen, was jeder der Protagonisten auf der Spielfläche braucht.


Die Antragstellerin, bzw. der Antragsteller müssen gut informiert in den Prozess gehen, was wiederum die Anwältin oder den Anwalt auf den Plan ruft, die Erstberatung entsprechend ausführlich und allumfassend zu gestalten, wobei Mandanten unbedingt von überzogenem Anspruchsdenken gegenüber Anwälten und Behörden Abschied nehmen müssen.

Indem die Prüferin oder der Prüfer genau das bekommt, was für den Erlass des Verwaltungsaktes in Form der Beibehaltungsgenehmigung benötigt wird, nämlich klare Fakten, übersichtlich und prägnant dargelegt und im Einzelfall konkret bewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht, falls dies ausnahmsweise ausreichend ist, wird der Grundstein für das Erlangen der Beibehaltungsurkunde gelegt. Wenn das Bundesverwaltungsamt erkennt, dass eine ablehnende Entscheidung rechtswidrig wäre, zugleich aber ein Rechtsanwalt für die Antragstellerin oder den Antragsteller tätig ist, wird es sehr wahrscheinlich einen positiven Bescheid ausstellen, weil seitens der Behörde kein Interesse an der Durchführung eines aussichtslosen Widerspruchsverfahrens oder gegebenenfalls aussichtslosen Verwaltungsgerichtsprozesses besteht.

2. DAS RECHT - Das Verfahren zum Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

Aber genug theoretisiert! Wie kommst Du nun konkret zu einer Beibehaltungsgenehmigung?

Um das zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, was eigentlich der Hintergrund des Beibehaltungsverfahrens ist du weshalb man überhaupt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, sobald man die Staatsangehörigkeit eines fremden Staates annimmt?


Seit dem 1. Januar 2000 gibt es das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das das bis dahin geltende „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ (RuStAG) vom 1. Januar 1914 grundlegend erneuert hat. Hier ist der deutsche Staat nach dem Motto vorgegangen: „Wir machen, weil wir können!”. Um zukünftig die Überschneidungen verschiedener Rechtsordnungen und deren Gesetze bei deutschen Staatsangehörigen mit mehreren Staatsangehörigkeiten zu vermeiden und es damit letztlich für den deutschen Staat einfacher zu machen, seine 83,5 Millionen Staatsbürger zu verwalten und staatliche Entscheidungen und Verwaltungsakte gegenüber den Deutschen durchsetzen, hat man das “Prinzip der Vermeidung der Mehrstaatigkeit” als Grundsatz in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen. Das bedeutet, dass ein deutscher Staatsbürger grundsätzlich keine andere Staatsbürgerschaft neben der Deutschen besitzen soll. Denn wer sich auf Rechte aus einer überschneidenden fremden Rechtsordnung berufen kann, könnte diese Rechte den deutschen Behörden entgegenhalten, was eine Durchsetzung deutscher Verwaltungsentscheidungen erheblich erschwert. Daher ist von staatlicher Seite in § 25 Abs.1 StAG festgelegt:


"Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt,..."


Von dieser Regel gibt es, neben anderen gesetzlich festgelegten Ausnahmen jedoch noch einen Weg, den Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb (auf Antrag) einer anderen Staatsangehörigkeit zu vermeiden, nämlich mit dem Erhalt Beibehaltungsgenehmigung bzw. dem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit.


Diese Möglichkeit der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ohne Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit ist in § 25 Abs.2 StAG ausdrücklich geregelt im Gesetz geregelt:

"Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat."


Mit anderen Worten: Man würde deutschen Staatsbürgern aus Praktikabilitätsgründen am liebsten generell verbieten, eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen. Was aber dazwischenkommt, sind das Leben und die Rechtsanwälte. Das Leben, weil Leute staatenübergreifend Familien gründen, ohne Staaten vorher um Erlaubnis zu fragen, und die Rechtsanwälte, weil diese mahnend auf die Existenz der deutschen Grundrechte aus dem Grundgesetz verweisen, als da unter anderem zu nennen sind:


Art. 3 GG Grundsatz der Gleichförmigkeit der Verwaltung aber keine Gleichheit im Unrecht

Art. 6 GG Ehe und Familie

Art.9 GG Vereinigungsfreiheit

Art. 12 GG Berufswahlfreiheit und Berufsausübungsfreiheit

Art. 14 GG Eigentumsgarantie.


Kurz gesagt: Weil es in Deutschland das Rechtsstaatsprinzip gibt, müssen sich alle Verwaltungsentscheidungen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Sofern sie also geeignet und erforderlich sind, um eine einheitliche Rechtsanwendung auf alle Staatsbürger sicherzustellen, müssen sie außerdem das staatliche Interesse an einer einheitlichen Rechtsanwendung in jedem Einzelfall als höherrangig gegenüber den jeweils betroffenen oben genannten Grundrechten des Einzelnen erscheinen lassen.


Das Ausfüllen des grünen amtlichen Antragsformulars und Beilegen einer Begründung für “Fortbestehende Bindungen an Deutschland” auf der einen Seite und für das „Bestehen von Nachteilen bei Nichtannahme der Staatsangehörigkeit im Gastland“ andererseits, sind also nichts Anderes als das Aufzeigen, in WELCHEN Grundrechten der jeweilige Antragsteller durch Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen ist und warum, im Hinblick auf jede dieser Grundrechte, das jeweilige Interesse des Antragstellers im konkreten Einzelfall das Interesse des deutschen Staates an einer möglichst einfachen und problemlosen Verwaltung von 83,5 Millionen deutschen Staatsbürgern überwiegt.


Dabei muss man sich eine Waage vorstellen, bei der in der einen Waagschale immer der Wunsch des Staates nach einer möglichst effizienten Verwaltung liegt und in der anderen Waagschale die betroffenen Grundrechte des/ der jeweiligen Antragstellers/ Antragstellerin liegen.


Der Begriff Fortbestehende “Bindungen” an Deutschland hat dabei rein gar nichts mit emotionalen, gefühlbetonten, subjektiven Empfindungen in Bezug auf das Heimatland Deutschland zu tun. Ein seitenlanger Brief mit Liebesschwüren an Ihr deutsches Vaterland, wir Ihnen nicht die ersehnte Beibehaltungsgenehmigung bescheren. Es gilt die Merkformel: Es gibt nichts Emotionsloseres als ein deutsches Verwaltungsverfahren!


Was die Prüferin und den Prüfer bei dem deutschen Bundesverwaltungsamt in Köln ausschließlich und allein interessiert, sind harte Fakten, kurz und prägnant aufbereitet und mit Nachweisen belegt!


o Geburt und Sozialisierung in Deutschland/ Deutsche Familie und Freunde

o Bankkonten Geldanlagen

o Durchlaufen des deutschen Bildungssystems belegt Vorhandensein hervorragender

Sprachkenntnisse

o Regelmäßige Besuche in Deutschland

o Wirtschaftliche Betätigung in Deutschland GmbH Gründung

o Erwerb von Anwartschaften in Bezug auf Rechten und Versicherungsleistungen

o Zukünfig zu erwartenden Erbschaften

Der Begriff der “Nachteile“ bei Nichterwerb der fremden Staatsangehörigkeit, meint nicht jegliche Unbillen, die einem Einzelnen bei Nichtannahme einer anderem Staatsbürgerschaft im neuen Heimatland außerhalb Deutschland drohen, sondern nur grundrechtlich relevante Nachteile. Hier ist an den Satz zu erinnern, dass das Leben an sich unfair ist und nicht alle Wunschträume reifen oder eben aus Sicht des StAG zum Vorteil des Antragstellers zu beachten sind. Alle Nachteile, die zwar für die Einzelnen schmerzlich, aber eben nicht durch eine Garantie durch ein deutsches Grundrecht geschützt sind, werden als “hinzunehmende Härten” bezeichnet.


Was die Prüferin und den Prüfer bei dem deutschen Bundesverwaltungsamt in Köln ausschließlich und allein interessiert, sind harte Fakten, kurz und prägnant aufbereitet und mit Nachweisen belegt!


o Heiratsurkunde des Gastlandes

o Lebenslauf/ Curriculum Vitae

o australischer Führerschein

o Fortbildung/ Qualifizierung im Gastland erforderlich und weshalb

o HECS/ Fee Help oder StudentLoan StudentAid notwendig und weshalb

o Anspruchsberechtigung in Bezug auf COVID Support Programs

o Arbeit beim Government im Gastland


Belanglose oder für jeden gleich geltende und NICHT vom deutschen Grundgesetz explizit geschützte Wünsche, wie die beispielhaft nachfolgend aufgezählten Gesichtspunkte sind vollkommen irrelevant im Zusammenhang mit der amtlich zu treffenden Ermessensentscheidung.


Diese Aspekte werden als so genannte “hinzunehmende Härten” bezeichnet.

Was die Prüferin und den Prüfer bei dem deutschen Bundesverwaltungsamt in Köln ausschließlich und allein interessiert, sind harte Fakten, kurz und prägnant aufbereitet und mit Nachweisen belegt!


o Absicht zukünftig im Gastland für politische Ämter kandidieren zu wollen

o Wahlrecht im Gastland

o Erhöhter Aufwand und zusätzliche Kosten für Resident Return Visa

o Allgemeines Bestreben “in unsicheren Zeiten flexible sein zu wollen und mal hier mal dort leben und arbeiten zu dürfen”

3. DER EXPERTENRAT – Warum das Hinzuziehen eines Anwalts keine Erfolgsgarantie ist, aber die Erfolgschancen erheblich erhöht


Egal welches Ziel Du erreichen möchtest – es zahlt sich im Leben immer aus, einen Experten auf dem jeweiligen Gebiet in dem Ihnen eine Herausforderung begegnet, um Rat zu fragen oder sogar mit der Erledigung des zu durchlaufenden Prozesses zu beauftragen, ob es sich um das Einreichen einer Steuererklärung, das Anmelden einer Marke, das Reparieren von Autos oder anderen Dienstleistungen handelt, selbst oder gerade dann, wenn die Beauftragung Dritter nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.


  • MIT EINEM ANWALT BIST DU JEDERZEIT GUT INFORMIERT UND VORBEREITET AUF RÜCKFRAGEN DES BUNDESVERWALTUNGSAMTES

  • EIN ANWALT KLÄRT VORB MIT DIR, OB DEIN ANTRAG HINREICHENDE ERFOLGSAUSSICHTEN HAT

  • EIN ANWALT SAGT DIR, WELCHE KONKRETEN ANGABEN UND WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGT WERDEN, UM ERFOLGREICH SEIN ZU KÖNNEN

  • EIN ANWALT IST BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERT UND ERSETZT EVENTUELL ENTSTEHENDE SCHÄDEN

  • EIN ANWALT NIMMT DIR LÄSTIGE ARBEIT AB UND SPART DIR ZEIT, DIE DU SINNVOLLER UND BESSER NUTZEN KANNST

  • EIN ANWALT HILFT DIR, SCHNELLER AN dein ZIEL ZU KOMMEN UND LÄSST SICH NICHT VOM BVA ABWIMMELN ODER EINSCHÜCHTERN

  • EIN ANWALT LEGT FÜR DICH WIDERSPRUCH UND ANFECHTUNGSKLAGE EIN, FALLS ERFORDERLICH


Und jetzt wünschen wir DIR viel Erfolg und gute Nerven auf DEINEM Weg zur doppelten Staatsangehörigkeit. Denke daran: It’s a marathon – not a sprint!



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