Wir sind deine Anwälte / Profis für...
...deinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft
...deine Argumentation bei deiner Ablehnungsandrohung
...deinen Widerspruch bei einem Ablehnungsbescheid
...deine Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht in Köln bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid
Und so geht's:
Deine kostenfreie Erstberatung! #SaveYourDate
Du möchtest im Fall des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit deinen deutschen Pass behalten? Wir sagen dir, was zu beachten ist, erfragen in einem persönlichen Gespräch alle relevanten Informationen und entwerfen dann eine überzeugende Begründung für dich.
1.Terminbuchung
Du erhälst von uns eine
kostenfreie 30-minütige Erstberatung, um deine Situation zu bewerten.
Sichere dir einfach deinen Termin.
2.Ein paar Fragen beantworten
Bitte die Fragen beantworten! So können wir uns noch besser und individueller auf deinen Termin vorbereiten (Vorbereitung ist bekanntlich alles!)
beibehaltungsantrag.com
Wir sind dein Legal Services Provider mit 6 Experten aus 4 Ländern, der sich auf die Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft durch deutsche Staatsangehörige und alle juristischen Fragen im Zusammenhang mit Existenzgründung oder Erweiterung des Geschäftsfeldes von deutschsprachigen Unternehmen nach Australien spezialisiert hat.
Wir entwerfen deinen Antrag auf Beibehaltung
der deutschen Staatsbürgerschaft!
Anna (rechts im Video) ist eine unserer Anwältinnen. Schau dir doch mal unser Video an, um zu erfahren, wie du in 10 Schritten zum erfolgreichen Antrag kommst.
Für mehr Infos folge uns doch auf Facebook, Youtube oder LinkdIn.
In 10 Schritten zum Beibehaltungsantrag:
Warum wir?
(die berühmte "nutshell")
Dein Gastland spielt eine entscheidende Rolle bei der Argumentation!
Deutsche in Australien haben andere Nachteile bei Nichterwerb der fremden Staatsangehörigkeit, als etwa Deutsche in Chile oder den USA.
Unser Team besteht aus Jurist:innen aus 6 Ländern. Durch unser großes und zuverlässiges Netzwerk von Kollegen im Ausland, können wir in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch Russisch, Hindi, Portugiesisch und Farsi die erforderlichen Informationen recherchieren und mit Behörden vor Ort sprechen, um herauszufinden, in welchen Belangen deutsche Staatsbürger im Ausland bei Nichtannahme der fremden Staatsangehörigkeit benachteiligt sind. In Asien greifen wir auf unser Netzwerk von Kollegen in aller Welt zurück, um Informationen für deinen Antrag zu sammeln. Nur mit Informationen über das Gastland, ist ein erfolgreicher Beibehaltungsantrag denkbar!
Team Work makes (auch bei uns) the Dream Work!
Egal wo du dich aufhältst...für alle im Ausland lebenden deutschen Staatsbürger und deren Anträge sind zunächst die Generalkonsulate überall auf der Welt zuständig. Wir geben deinen Antrag bei dem Deutschen Generalkonsulat in Sydney ab, das deinen Antrag dann nach Köln zum Bundesverwaltungsamt weiterleitet.
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(oder einfach mit der Kamera scannen
und drauf los texten!)
Was sagen eigentlich unsere Mandanten?
(Quelle: Google)
Toll gemacht Olaf und Team! Bis auf die Zusammensammlung der Dokumente (die uns keiner Abnehmen kann) wurde sich von vorne bis hinten um alles gekümmert. Ich bin begeistert und
würde es jederzeit wieder so machen. Super Arbeit!
Susann
Olaf hat mich bei der BBG Antragstellung erfolgreich vertreten und ich war heilfroh, seine Hilfe gehabt zu haben (...)
Ich hatte ziemlich viele Fragen weil ich sehr ungeduldig war und er war entweder ganz direkt ansprechbar oder hat sich schnell zurück gemeldet. (...)
Ich würde ihn wieder nehmen und kann ihn empfehlen.
Nochmal vielen Dank Olaf!
Kerstin
"Olaf helped me to get my BBG. Success. Very knowledgeable lawyer. Smooth start and finish"
Daniel
FAQ
Für-Anwaltliche-Qualität!
Mal ehrlich, das Aneinanderreihen von Allgemeinwissen, das so oder so ähnlich auf Behörden-Webseiten nachlesbar ist, bringt dich nicht wirklich weiter und Kompliment, dass du wirklich bis hierhin gescrollt hast! (Chapeau - Du willst es wirklich wissen!)
Besser als die Webseite des Bundesverwaltungsamtes in Köln (BVA) können wir es auch nicht erklären. Deshalb hier alles über das Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zum Nachlesen aus erster Hand.
Was wirklich interessant ist, ist doch die Frage, inwieweit dein konkreter Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann. Weil es im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahren bei einer deutschen Behörde keine schablonenhafte Lösung, nach dem Motto “One Fits All” gibt, ist es eher irreführend allgemeingültige Antworten zu veröffentlichen. Nicht alle Antworten treffen auf jede Person gleichermaßen zu, und, viel wichtiger, nicht jede Antwort wird vom Leser in der richtigen Art und Weise interpretiert, verstanden und entsprechend umgesetzt.
Wir erzählen dir alles, was du über das Verfahren wissen musst und analysieren mit dir die Erfolgsaussichten deines Antrags auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, damit du selbst entscheiden kannst, ob du das Verfahren allein führen möchtest oder dir einen fachkundigen, erfahrenen Partner zur Unterstützung an deiner Seite wünscht.
Vereinbare noch heute deinen Termin für eine kostenfreie Erstberatung und wir versetzen dich in die Lage eine klare Entscheidung für oder gegen ein strategische Partnerschaft mit juristischen Experten zu treffen.
In diesem Sinne ...
"goes not gives it not" 😜😜😜
a service of ONE GROUP Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar, AUSTRALIA
GERMANY
Untere Querstraße 1, D-23730 NEUSTADT IN HOLSTEIN, GERMANY
Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Schleswig. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO) sowie die Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union.
Die aktuellen Gesetzestexte sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Berufshaftpflichtversicherer von Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar ist HDI Versicherung AG, 30650 Hannover, GERMANY.
Räumlicher Geltungsbereich: Mitgliedsländer der EU.